Stellungnahme des OcCC zu den Verhandlungsergebnissen der COP7 in Marrakesch
An der siebten Vertragsparteienkonferenz (COP 7) im Herbst 2001 in Marrakesch einigten sich die Länder auf ein Regelwerk zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Das beratende Organ für Fragen der Klimaänderung (OcCC) des EDI und UVEK begrüsst den in Marrakesch erzielten politischen Kompro-miss, auch wenn aus natur- und sozialwissenschaftlicher Sicht ein strafferes Regelwerk wünschens-wert gewesen wäre. Der Kompromiss ermöglicht die Ratifizierung des Protokolls und ist somit ein erster, wichtiger Schritt zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Aus naturwissen-schaftlicher Sicht besteht jedoch kein Zweifel darüber, dass weitreichendere, griffigere Massnahmen unum-gänglich sind, um der Klimaerwärmung echt entgegenzuwirken.
Das OcCC empfiehlt der Schweiz,
- das Kyoto-Protokoll noch vor dem Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung in Johannesburg (Rio +10) im Herbst 2002 zu ratifizieren. Damit unterstreicht sie ihr Engagement für den Klimaschutz und trägt dazu bei, dass das Kyoto-Protokoll möglichst bald in Kraft treten kann.
- die Reduktionsverpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll hauptsächlich durch Massnahmen im Inland im Rahmen des CO2-Gesetzes zu erfüllen. Aus volkswirtschaftlichen und ökologischen Überlegungen ist es sinnvoll, die Reduktionspotentiale in der Schweiz auszuschöpfen und von den anfallenden sekundären Nutzen zu profitieren.
- den Umgang mit Senken durch Erlasse und Ausführungsbestimmungen in einer Art und Weise zu regeln, dass den Anforderungen des Kyoto-Protokolls streng Genüge getan wird und dass ökologischen Rahmenbedingungen streng entsprochen wird.
- bei der Ausgestaltung eines nationales Emissionshandelssystem darauf zu achten, dass eine Anbindung an das EU-System möglich sein wird.
- sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Anwendung der flexiblen Mechanismen - Joint Implementation (JI), Clean Development Mechanism (CDM), International Emission Trading (IET) - nach strengen ökologischen und sozialen Auflagen erfolgt.
- sich an der ersten Tagung der Vertragsparteien des Protokolls (MOP 1) für die Rechts-verbindlichkeit der Sanktionen einzusetzen. Sie schafft Anreize für die Umsetzung von Klima-schutzmassnahmen und ist eine wichtige Massnahme gegen den Missbrauch.
- sich im Rahmen der Verhandlungen zur zweiten Verpflichtungsperiode für anspruchsvolle Klimaschutzziele einzusetzen, die es ermöglichen, auf einen Entwicklungspfad einzuschwenken, der langfristig auf eine Stabilisierung der atmosphärischen Treibhausgaskonzentrationen hinführt.
Quelle: OcCC Beratendes Organ für Fragen der Klimaänderung
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